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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-296191

Höhe des für die Berechnung des Bürgergeld-Regelbedarfs zugrunde gelegten Stromverbrauchs

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Informationen des Preis-Vergleichsportals "Check24" die Strompreise so stark angestiegen sind, dass trotz Strompreisbremse die durchschnittlichen Kosten selbst für einen unterdurchschnittlichen Stromverbrauch pro Jahr um rund 130 Euro höher liegen, als bei der Berechnung der pauschalierten Regelbedarfe des Bürgergelds zugrunde gelegt wurde (www.check24.de/strom/news/strompreise-2023-neues-buergergeld-reicht-nicht-fuer-stromkosten-70746/; Nachricht vom 5. Januar 2023), dass der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge schon im Jahr 2019 eine Problemanzeige gestellt hat, wonach die derzeitige Berechnung des Stromkosten-Anteils systematische Untererfassungen enthält und Unterdeckungen riskiert, weil viele Haushalte im unteren Einkommensbereich aufgrund besonderer Wohnverhältnisse &ndash; etwa Untermiete &ndash; keine separat darstellbaren Stromkosten haben und ihre Stromkosten deshalb nicht in die Berechnung einfließen (Problemanzeige des Deutschen Vereins zur Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserbereitung in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe &ndash; Lösungsperspektiven, 20. März 2019), dass bei der letzten Regelbedarfsberechnung für sieben Prozent aller Haushalte keine Stromkosten eingeflossen sind (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, Sonderauswertung für Energie), obwohl für die Mehrzahl dieser Haushalte anzunehmen ist, dass sie Stromkosten hatten, und wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Deutschen Vereins, die Stromkosten aus der pauschalierten Berechnung des Regelbedarfs herauszunehmen, dem sich u. a. der Sozialverband VdK, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband angeschlossen haben?