Höhe des Existenzminimums für Auszubildende und Studierende und entsprechende Festsetzungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie hoch liegt nach Ansicht der Bundesregierung das grundrechtlich zu sichernde soziokulturelle Existenzminimum für Auszubildende und Studierende und inwiefern ist es mit der typisierenden Festsetzung der BAföG-Bedarfssätze (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz), die neben dem Lebensunterhalt auch ausbildungsspezifische Kosten abdecken sollen, grundsätzlich abgesichert, vor dem Hintergrund, dass diese Personen grundsätzlich aus dem Zugang zu Leistungen nach dem § 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgeschlossen sind bzw. für sie Zugang nur nach § 27 SGB II besteht? </p>