Höhe des Bürokratieaufwands der durch das BMFSFJ federführend eingebrachten Gesetze und Verordnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung, unter Berücksichtigung der beim Statistischen Bundesamt und dem Nationalen Normenkontrollrat vorliegenden Daten und Erkenntnisse, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Normadressaten (Bürgerinnen und Bürger/Verwaltung/Wirtschaft) und sortiert nach den Kategorien einmaliger Erfüllungsaufwand, jährlicher Erfüllungsaufwand sowie einmaliger und jährlicher Erfüllungsaufwand, der nach dem Kabinettsbeschluss durch Gesetzesanpassungen hinzugekommen ist, der Bürokratieaufwand beziffern, der seit Beginn der 19. Legislaturperiode bis zum heutigen Stichtag insgesamt durch alle Gesetze und durch alle (Aktualisierungen von) Verordnungen, die federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet und eingebracht wurden, entstanden ist (bitte tabellarisch darstellen, bitte auch den Bürokratieaufwand aller Ausnahmen von der Bürokratiebremse, die unter www.bundesregierung.de/bregde/themen/buerokratieabbau/die-buerokratiebremse-one-in-one-out-regel--397798 dargestellt sind, aufführen)?