Höhe der vor dem 24. Februar 2022 eingefrorenen Gelder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war der Betrag der von inländischen Kreditinstituten an die Deutsche Bundesbank gemeldeten eingefrorenen Gelder gemäß der EUVerordnung Nr. 269/2014 bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar 2022, und welche weiteren Maßnahmen neben der Einrichtung einer Taskforce zur Umsetzung der Sanktionen sieht das Bundesministerium der Finanzen als geeignet an, um hier zukünftig möglichst umfassender Gelder von sanktionierten Personen einzufrieren?