Höhe der Steuermindereinnahmen durch eine Steigerung des Fördersatzes beim Beteiligungssparen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch die Mindereinnahmen durch eine Verdopplung des Prozentsatzes von 20 auf 40 Prozent der geförderten Sparleistung nach § 13 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) bei vermögenswirksamen Leistungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 bis 4 5. VermBG pro Jahr wären und wie hoch sie bei Anhebung der höchstgeförderten Sparsumme pro Jahr von 400 auf 800 Euro nach § 13 Absatz 2 5. VermBG wären, und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?