Höhe der staatlichen Mindereinnahmen durch Hinterziehung von Einfuhrabgaben seit 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mindereinnahmen, die aufgeschlüsselt auf den deutschen Staat und die Europäische Union und unter Angabe der Anzahl der jeweils jährlich eingeleiteten sowie jeweils jährlich abgeschlossenen Verfahren, die die Straf- und Bußgeldstellen der Zollverwaltung betreuen, durch in Deutschland hinterzogene Zölle und hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer seit 2018 jeweils jährlich entstanden sind, und wie verhält sich in diesem Zusammenhang die Anzahl der im Haushalt ausgebrachten Planstellen/Stellen, die den Straf- und Bußgeldstellen der Zollverwaltung rechnerisch zum Stichtag 30. Juli 2020 zur Verfügung standen, zu der Anzahl der für den gleichen Stichtag tatsächlich eingesetzten Arbeitskräfte?