Höhe der Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Beziehern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sanktionen von über 30 Prozent gegenüber Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern, gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, aus, und falls ja, gilt dieser Ausschluss auch für Fälle, in denen eine andere Leistungsminderung mit Sanktionen zusammentrifft, wie zum Beispiel bei Meldeversäumnis (bitte begründen)?