Höhe der nicht durch Wahltarife gedeckten Kosten für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht bereits durch die Wahltarife selbst gedeckten Kosten, die bei den Krankenkassen in Summe für die Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen anfallen und mit denen im Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Abschaffung dieser Wahltarife unter anderem begründet wird (der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/6337 spricht hier von mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehenden Bürokratieaufwänden, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, welche sich vor dem Hintergrund der geringen Nachfrage der Tarife nicht rechtfertigen würden, TSVG-Kabinettsvorlage, Besonderer Teil, zu Nummer 27 Buchstabe a)?