Höhe der fälligen Ausfallbürgschaften für Leasinggeschäfte mit Russland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Umfang haben nach Kenntnissen der Bundesregierung die gegebenenfalls noch fälligen Ausfallbürgschaften für Leasinggeschäfte mit/in Russland (u. a. für Flugzeugleasingverträge), und wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit das gegebenenfalls damit verbundene Risiko für den deutschen Steuerzahler?