Höhe der Einkommensgrenze beim Elterngeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ging die am 16. November 2023 vereinbarte teilweise Rücknahme der Einsparungen beim Elterngeld insbesondere vor dem Hintergrund der vom Bundesminister der Finanzen für den Bundeshaushalt 2024 verfügten Sparvorgaben auf eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zurück, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Maßnahme (bitte dabei auch die sachliche und finanzielle Grundlage für die Anhebung der geplanten Einkommensgrenze für Paare von 150.000 Euro auf 200.000 bzw. 175.000 Euro benennen)?