Höhe der eingefrorenen Gelder gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die von inländischen Kreditinstituten eingefrorenen Gelder, deren wirtschaftliche Verfügungsberechtigte unmittelbar oder mittelbar Personen, Organisationen und Einrichtungen sind, die auf die Liste derjenigen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen sind, die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates der Europäischen Union über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen, die eingefroren sind oder konfisziert wurden (bitte, soweit möglich, differenziert nach eingefrorenen und konfiszierten Vermögenswerten sowie jeweils die Gesamtzahl der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen ausweisen), und wie hoch ist aktuell der Wert anderer Vermögenswerte bzw. wirtschaftlicher Ressourcen, deren wirtschaftliche Verfügungsberechtigte unmittelbar oder mittelbar vorgenannte Personen, Organisationen und Einrichtungen sind, die eingefroren sind oder konfisziert wurden (bitte, sofern möglich, differenziert nach eingefrorenen und konfiszierten Vermögenswerten ausweisen und jeweils auch die Gesamtzahl der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Anzahl der Fälle, in denen Immobilieneigentum betroffen ist, und die Anzahl der Fälle, in denen Unternehmensbeteiligungen betroffen sind, ausweisen; sofern keine Kenntnis über die Höhe der Vermögenswerte vorliegt, bitte in jedem Fall jeweils zumindest die Zahl der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie die Zahl der entsprechenden Fälle ausweisen)?