Höhe der derzeitigen Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie bisher vergebene Liquiditätsdarlehen des Bundes
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie hoch ist derzeit die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, die nach § 271 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Beginn des Jahres 2009 in vierteljährlichen Schritten aufgebaut werden muss, und gab es bereits ein Liquiditätsdarlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds nach § 271 Absatz 3 SGB V, weil die vorgesehenen Zuweisungen an die Kassen aus dem Fonds nicht gedeckt waren?</span>