Höhe der Deckungsvorsorge bei Nichtversicherbarkeit des Risikos bei der unterirdischen Kohlendioxidabspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Skepsis der Versicherungswirtschaft gegenüber Versicherungen möglicher Leckagen aus in unterirdischen Gesteinsschichten gelagertem Kohlendioxid (vgl. § 30 Absatz 3 Satz 1 des CCS-Gesetzentwurfs vom 14. Februar 2011), und wie hoch schätzt sie die notwendige Deckungsvorsorge pro verpresster Tonne Kohlenstoffdioxid, falls keine Haftpflichtversicherung gemäß Satz 1 möglich sein sollte?