Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von ALG II-Beziehern angesichts einer prognostizierten Deckungslücke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung nach der jüngsten Anpassung des § 232a Absatz 1 Nummer 2 SGB V durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung die durch die Bundesagentur für Arbeit zu tragenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von ALG-II-Bezieherinnen und -Beziehern angesichts einer prognostizierten Deckungslücke von 2,3 Milliarden Euro (FAZ unter Berufung auf den GKV-Spitzenverband am 15. Juli 2016) für die gesundheitliche Versorgung von ALG-II-Bezieherinnen und -Beziehern als ausreichend an, und wenn ja, wie begründet sie dies?