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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-280504

Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal liegen, damit bei einer alleinstehenden Person (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 9,50 Euro ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zu erreichen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung + Freibetrag), und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaft für die Unterkunftsart Miete im Bundesgebiet, in Westdeutschland sowie in Bayern und in den kreisfreien Städten Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg (bitte die Werte für Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaften ausweisen und nicht für Single-Bedarfsgemeinschaften)? <br /> <br /> Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaft für die Unterkunftsart Miete im Bundesgebiet, in Westdeutschland sowie in Bayern und in den kreisfreien Städten Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg (bitte die Werte für Ein-PersonenHaushaltsgemeinschaften ausweisen und nicht für Single-Bedarfsgemeinschaften)?