Höhe der Ausgaben bei Zahlung des "Kinderbonus" auch an nicht kindergeldbeziehende Eltern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um wie viel höher hätten die Ausgaben im Haushalt für den im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites CoronaSteuerhilfegesetz) enthaltenen "Kinderbonus" voraussichtlich veranschlagt werden müssen, um die Bezugsberechtigung nicht auf kindergeldberechtigte Familien zu begrenzen, sondern etwa auch Familien mit Aufenthaltsgestattung ohne Kindergeldanspruch, Familien mit Duldung (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung), Eltern mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), sofern diese nicht erwerbstätig sind und sich unter 15 Monaten in Deutschland aufhalten, Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16d oder 20 Absatz 3 AufenthG sowie nicht erwerbstätige EUBürgerinnen und -Bürger in Deutschland miteinzubeziehen und auf diese Weise sicherzustellen, dass der Kinderbonus tatsächlich, wie von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey angekündigt "alle Kinder" erreichen und ganz besonders finanziell schlechter gestellte Familien entlasten soll, denn "wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen" (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinet t-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556)?<br />