Höhe der Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab wann gilt, dass die Höhe der Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber Berechtigten auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch künftig nur noch monatlich maximal 10 Prozent des Regelbedarfs beantragen darf (www.zeit.de/news/2015-11/24/deutschland-hartz-iv-empfaenger-werden-bei-darlehensrueckzahlungen-entlastet-24132610), und mit welcher Begründung gilt dies (bitte die Rechtsgrundlage benennen)?