Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-248877

Höhe der ab 2021 jährlich aufzubringenden Infrastrukturabgabe

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2021 jährlich "das verbleibende Aufkommen" der Infrastrukturabgabe, welches der Bund "der Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes für das in ihrer Zuständigkeit befindliche Streckennetz mit der Zweckbindung nach Absatz 1 Satz 3 [des Infrastrukturabgabengesetzes] zur Verfügung" (Artikel 22 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften) stellt (bitte für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 getrennt angeben), und durch welche Abzüge von den Bruttogesamteinnahmen der Infrastrukturabgabe wird das "verbleibende Aufkommen" bestimmt?