Hochstufung der Elektrifizierung und des Ausbaus der Bahnstrecke Ulm-Lindau im Investitionsrahmenplan des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind Medienberichte (vgl. Schwäbische Zeitung vom 20. Januar 2012) zutreffend, dass die Elektrifizierung und der Ausbau der Bahnstrecke Ulm–Lindau im IRP des Bundes von der Kategorie D („Weitere wichtige Vorhaben“) wieder in die Kategorie C („Prioritäre Projekte im IRP-Zeitraum“) hochgestuft worden sind?<br /> <br /> Welche neuen Umstände haben dazu geführt, die entsprechende Neueinordnung des Bauvorhabens im IRP vorzunehmen, und was bedeutet sie für den konkreten zeitlichen Ablauf der Maßnahmen?