Hochschulpakt 4.0 - Qualitätsoffensive für die Lehre
Dauerhafte Nachfolgevereinbarung für den Hochschulpakt gem. Grundgesetzartikel 91b, Bundesmittelzuweisung gem. in länderspezifischen Zielvereinbarungen festgelegten Kriterien: u.a. Verbesserung der Betreuungsrelation und der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung, Förderung von digitalen Lehrkonzepten, Bildungsplattformen, internationaler Studienerfahrung, lebenslangem Lernen, Teilzeitstudium und studentischen Unternehmensgründungen, Verringerung von Studienabbrüchen; Kontrolle und Information betr. eingesetzter Mittel, Reform des Hochschulzulassungsrechts, Einbeziehung des Bundestages betr. Neuauflage der Wissenschaftspakte (Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Qualitätspakt Lehre)