Hirntoddefinition als Grundlage der Organentnahme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Hirntoddefinition als Grundlage der Organentnahme in der bisherigen Form noch vertretbar, zumal Menschen nach meinen Informationen der Diagnose "Hirntod" i. d. R. bis auf die Kommunikationsfähigkeit noch über alle Lebensanzeichen verfügen?