Hinzuverdienst von Schülern aus sogenannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften durch Ferien- bzw. Nebenjobs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften verdienten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch Ferienjobs etwas hinzu und profitieren von dem Ferienjobprivileg (§ 1 Absatz 4 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – ALG II-V), wonach es einen Freibetrag von 1 200 Euro gibt (bitte einzeln nach den Jahren 2013 bis 2017 auflisten)?<br /> <br /> Wie viele Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Hartz-VI-Bedarfsgemeinschaften übten nach Kenntnis der Bundesregierung auch jenseits der Ferienzeit regelmäßige Nebenjobs aus (bitte einzeln nach den Jahren 2013 bis 2017 auflisten)?