Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Angaben von SGB II-Beziehenden zu Vermögen oder Zusatzeinkünften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Datenquellen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die 2019 von den Jobcentern zu prüfenden 2,57 Millionen Hinweise darauf, dass SGB-II-Beziehende Vermögen oder Zusatzeinkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben hätten (BILD-Zeitung vom 29. Juli 2021, S. 1), und wie viele Hinweise darauf gab es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2020, bitte nach Hinweisen bezüglich Einkommen und Vermögen differenzieren? <br /> <br /> In wie vielen Fällen der 2019 und 2020 von den Jobcentern zu prüfenden Hinweise darauf, dass SGB-II-Beziehende Vermögen oder Zusatzeinkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben hätten (BILD-Zeitung vom 29. Juli 2021, S. 1) bestätigte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdacht, dass Vermögen oder Zusatzeinkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben worden waren, und in wie vielen Fällen wurden jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermögens- und/oder Einkommensfreibeträge überschritten? <br /> <br /> Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 sowie 2020 die Summen der Rückforderungen aufgrund eingegangener Hinweise darauf, dass SGB-II-Beziehende Vermögen oder Zusatzeinkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben hätten (BILD-Zeitung vom 29. Juli 2021, S. 1), und wie viele Gerichtsverfahren kamen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund derartiger Hinweise in den jeweiligen Jahren zustande?