Hinweise an Leistungsbehörden zur Thematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Hinweise sind seitens der Bundesregierung gegenüber den nachgeordneten Leistungs- behörden zu der Thematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern gemäß § 68 AufenthG nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 (BVerwG 1 C 10.16) erfolgt?