Hinweis auf die Voraussetzung zur Gewährung des Freibetrags in der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Menschen, die durch den mit dem Grundrentengesetz eingeführten Freibetrag in der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" zum 1. Januar 2021 erstmalig grundsicherungsberechtigt geworden sind, Nachteile durch die verspätete Feststellung der Zugangsvoraussetzungen entstehen; schließlich – aber das war vielen Betroffenen nicht bekannt – hätte ein Grundsicherungsantrag zum 1. Januar 2021 in dem Wissen gestellt werden müssen, dass dieser zunächst abgelehnt worden wäre?