Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge illegaler Arbeitnehmerüberlassung seit 2008
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2008 die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge von illegaler Arbeitnehmerüberlassung festgestellt, und wie wurden die entsprechenden Verstöße geahndet (bitte jährlich aufgeschlüsselt und getrennt nach Geld- und Freiheitsstrafe angeben)?<br /> <br /> Wie hoch waren die Nachforderungen hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge infolge illegaler Arbeitnehmerüberlassung seit dem Jahr 2008 (bitte jährlich aufschlüsseln), und welche rechtlichen und faktischen Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für einen illegal entliehenen Arbeitnehmer, wenn dieser die ihm nach dem vorliegenden Entwurf des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gegebene Möglichkeit nutzt, dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher zu widersprechen, wenn der Verleiher keinen legalen Arbeitsplatz hat, also lediglich über Arbeitsplätze verfügt, die dem Zweck der illegalen Entleihung dienen?