Hintergrundgespräche der Bundesregierung mit Journalistinnen und Journalisten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie setzt die Bundesregierung, vor allem das Bundeskanzleramt, inzwischen die gerichtlichen Vorgaben praktisch um, zu ihren sogenannten Hintergrundgesprächen mit Journalisten auf deren Antrag ebensolche entweder einzuladen oder über das Stattfinden solcher Gespräche, Eingeladene, Themen und so weiter zu informieren (siehe www.tagesspiegel.de/politik/berufung-gegen-transparenz-urteil-des-verwaltungsgerichts-merkel-will-vertrauliche-treffen-mit-medien-weiter-geheimhalten/26789944.html), und wie viele solcher (präsenten oder digitalen) Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten haben das Bundeskanzleramt sowie die Bundesministerien seit Anfang 2020 durchgeführt, wie zum Beispiel im August 2020 mit "Chefredakteuren" im Bundeskanzleramt (siehe dazu Der Tagesspiegel wie oben)?