Hinterbliebene entlasten - Totenscheine durch die gesetzliche Krankenkasse finanzieren
Aufnahme der ärztlichen Todesfeststellung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, Regelung des Einbezugs in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab durch die gemeinsame Selbstverwaltung