Hindernisse für die Beseitigung genehmigungsrechtlicher Probleme bzgl. einer etwaige Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso ist es der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nicht möglich, den Betreibern von Kernkraftwerken die Prüftiefe der Sicherheitsanalyse vorzuschreiben sowie die notwendigen Nachrüstungsmaßnahmen einzufordern, nachdem die Bundesregierung zunächst, wie sich herausgestellt hat fälschlicherweise, behauptet hat, die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken scheitere an den Betriebsgenehmigungen, dem Personal oder den nicht verfügbaren Brennstäben, und nun als Hinderungsgrund angibt, die Betreiber würden eine Sicherheitsüberprüfung verweigern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 26, Plenarprotokoll 20/30)?