Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Menschen zur Nutzung im ÖPNV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderung Hilfsmittel von ihren Krankenkassen erhalten, die für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) genehmigungsfähig sind und entsprechend im Hilfsmittelverzeichnis ergänzt werden und somit die Teilhabe am öffentlichen Leben sichern, da laut der AOK PLUS Sachsen z. B. keine E-Scooter im Verzeichnis seien, die den Kriterien zur Beförderung im ÖPNV entsprechen und damit die Mobilität dieser Menschen massiv eingeschränkt würde, aber entsprechende Geräte potenziell auf dem Markt verfügbar wären (vgl. www.bild.de/regional/leipzig/lvb/mein-rolli-ist-neun-zentimeter-zu-lang-55928652.bild.html)?