Hilfsmaßnahmen für Haupterwerbsfischer und Fischereibetriebe auf EU- und Bundesebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen für Haupterwerbsfischer und Fischereibetriebe auf EU- und Bundesebene, nachdem der Rat der EU-Fischereiminister die Fangquoten beispielsweise für Hering und Dorsch für das Jahr 2020 in der westlichen Ostsee um 65 und 60 Prozent deutlich gesenkt hat (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/EU-Fangquoten-Kritik-von-Fischern-und-Umweltschuetzern-fangquoten150.html), um so die Betriebe vor kurzfristigen erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und gegebenenfalls vor Insolvenz zu schützen?