Hilfsangebot bzw. Bußgeld als Folge des Besitzes von Cannabis für den Eigenkonsum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welcher Form wird die "Vision" der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler, wonach der Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum zukünftig wahlweise ein Bußgeld oder die Annahme eines Hilfsangebots zur Folge haben soll (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 16. Mai 2018), es sich demnach nicht weiterhin um einen Straftatbestand handeln kann, mit einer konkreten politischen Initiative hinterlegt?