Hilfen zur Existenzgründung für Behinderte gemäß UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung Artikel 27 Buchstabe f der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen, mit dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat, „Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern“, und zu welchen neuen Erkenntnissen ist die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Existenzgründung für Menschen mit Behinderungen“ (Bundestagsdrucksache 16/9272) bei der Frage gekommen, ob die Belange behinderter Menschen bei der Existenzgründungsberatung angemessen berücksichtigt werden?<br /> <br /> In welchen Bundesländern gibt es nach Informationen der Bundesregierung spezielle Existenzgründungsberatungen für Menschen mit Behinderung, und wie werden diese finanziell gefördert?