Hilfen für soziale Dienstleister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden im Rahmen der Hilfen für soziale Dienstleister auch Hilfen für die gestiegenen Kosten von anderen Heizarten (z. B. Ölheizungen, Pelletheizungen) und für Stromkosten gewährt oder werden lediglich bei Mehrkosten durch gestiegene Gaspreise Unterstützungen gewährt?<br /> <br /> Wie soll für den Fall, dass für das Jahr 2023 keine Unterstützungen für soziale Dienstleister vorgesehen sind, in den Fällen vorgegangen werden, in denen (wie z. B. bei den Berufsbildungswerken) die mit den Leistungsträgern verhandelten Vergütungen teilweise eine Laufzeit von drei Jahren haben und die Vergütungen das aktuelle Inflationsgeschehen gar nicht abdecken?