Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführen
Ermöglichung der Bildung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen 4 Wirtschaftsjahre für best. land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie der ertragswirksamen Rücklagenauflösung zum Kauf von zum Verbrauch bestimmten Betriebsmitteln, vorläufiger Entfall der Rücklagenbildung bei Unternehmensneugründungen (Aufbau einer Gewinnhistorie als Bemessungsgrundlage)