Hervorhebung des Rufnamens auf dem neuen Personalausweis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ermöglicht die Bundesregierung nicht, dass auf dem neuen Personalausweis der Rufname kenntlich gemacht wird, so wie es beim alten Personalausweis möglich war, um dadurch zu verhindern, dass Bürger und Bürgerinnen, deren Rufname nicht ihr erster Vorname ist, z. T. erhebliche Komplikationen und Einschränkungen im alltäglichen Verwaltungsverkehr sowie bei hoheitlichen Identitätskontrollen hinnehmen müssen, obwohl es keine internationalen Rechtsverpflichtungen gibt, die dagegen sprechen?