Herstellung von "Intrusion Software" außerhalb des Geltungsbereichs des Wassenaar-Abkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2014 Hersteller von sog. Intrusion Software einen Firmensitz, eine Vertriebsfirma für Produkte und Lizenzen, ein Joint Venture oder andere Konstruktionen in Staaten außerhalb des Geltungsbereichs des Wassenaar-Abkommens für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und Dual-Use-Gütern verlegt oder eröffnet mit dem möglichen Ergebnis, die Bestimmungen des Wassenaar-Abkommens zur Exportkontrolle von Intrusion Software umgehen zu können, und welche Initiativen hat die Bundesregierung national und international ergriffen, um eine effektivere Kontrolle in diesem Bereich zu erreichen?