Herstellung des Rechtsfriedens bezüglich des Fischereipartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Marokko
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments bereits im Juli 2009 festgestellt hat, dass das Fischereipartnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko gegen internationales Recht verstößt, weil EU-Fangschiffe auch Gewässer vor der Küste Westsaharas abfischen, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, bzw. was gedenkt sie in Kenntnis dieses Rechtsverstoßes zu tun, um die zuständigen europäischen Stellen zu veranlassen, dass die Westsahara schnellstmöglich aus diesem Fischereiabkommen herausgenommen und damit der Rechtsfrieden wieder hergestellt wird?