Herkunft des bei dem US-Unternehmen "Augustus Intelligence" eingesetzten Vermögens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung – vor allem durch das Bundeskriminalamt, die FIU (Financial Intelligence Unit), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Zoll und den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie über andere diverse EU-Geldwäschekontrollstellen – Erkenntnisse, ob die vor allem deutschen Geldgeber des Unternehmens "Augustus Intelligence" mit formellem Sitz im Steuerparadies Delaware/USA, ihre dortigen Einlagen aus unversteuertem Schwarzgeld, aus kriminell erworbenen oder anders gewaschenen Geldern bestritten haben (siehe dazu: https://web.de/magazine/wirtschaft/philippamthor-augustus-intelligence-firma-steckt-34795942), und welchen ehemaligen Bundesbeamten – etwa dem Ex-Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen – hat die Bundesregierung auf deren obligatorische Erlaubnisanfrage hin eine irgendwie geartete Tätigkeit bei "Augustus Intelligence" gemäß § 69a des Bundesbeamtengesetzes gestattet oder aber dies wegen Beeinträchtigung dienstlicher Interessen versagt?