Hergang eines Arbeitsunfalls bei Bauarbeiten an der Schleuse Güritz an der Müritz-Elde-Wasserstraße vom April 2013 und Konsequenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Informationen über einen Arbeitsunfall bei Bauarbeiten an der Schleuse Güritz an der Müritz-Elde-Wasserstraße im April 2013 vor, bei dem, Augenzeugenberichten zufolge, eintreffenden Rettungskräften der Zugang zum Schleusengelände verwehrt wurde, und welche Konsequenzen zieht der Bund als Eigentümer der Schleuse aus dem Vorfall?