Herausnahme der Bundeswehrkrankenhäuser aus der allgemeinen Krankenhausplanung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen fachlichen Gründen sind die fünf Bundeswehrkrankenhäuser in Deutschland nach meiner Kenntnis in dem nun öffentlich bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/150016/Lauterbach-legt-lang-erwarteten-Gesetzentwurf-zur-Krankenhausreform-vor) neben den Fachkliniken und den BG-Kliniken nicht aus der allgemeinen Krankenhausplanung herausgenommen, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundeswehrkrankenhäuser im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Krankenhausreform aus der künftigen allgemeinen Krankenhausplanung wieder herauszunehmen?