Heraufsetzung der Teilnehmerzahl in Integrationskursen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Heraufsetzung der Teilnehmerzahl in Integrationskursen von 20 auf 25 für sinnvoll (gemäß § 8 der Richtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Abrechnung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler nach der Integrationskursverordnung (Abrechnungsrichtlinien – AbrRL), 10. Fassung vom 1. November 2015), und wer wird als Fachakteur in den Entscheidungsprozess miteinbezogen bzw. beteiligt?