Heraufsetzung der EU-Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Treffen Medienberichte zu, wonach die EU-Grenzwerte für Fleisch- und Fischimporte aus Japan hinsichtlich des Anteils radioaktiver Substanzen durch die kurzfristige Veränderung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 mehr als verdoppelt wurden, und welche Begründungen sieht die Bundesregierung hierfür?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang, und unterstützt sie die Heraufsetzung dieser Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan?