Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-239142

Heranziehung von Garantiegebern nach § 68 AufenthG zur Erstattung von Leistungen für Asylbewerber

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Fall der Garantiegeber nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Erstattung herangezogen (damit sämtliche öffentlichen Mittel zurückgefordert werden können, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet wurden), und wenn nicht, welche Ausnahmegründe existieren dafür vor dem Hintergrund der eindeutigen Bestimmung des § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)?