Herabstufung des Ausbaus der A 5 bei Heidelberg sowie des Ausbaus der A 61 beim Autobahnkreuz Frankenthal im BVWP 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der sechsstufige Ausbau der A 5 nördlich von Heidelberg sowie der Ausbau der A 61 vom Autobahnkreuz Frankenthal im Bundesverkehrswegeplan 2030 vom "Vordringlichen Bedarf" in den "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" herabgestuft wurde?