Herabstufung der Bundesstraße 68 im Stadtgebiet Osnabrück
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass die Bundesstraße 68 im Stadtgebiet von Osnabrück trotz Ausbaus der Autobahnen 1 und 30 noch die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes erfüllt, und wie begründet die Bundesregierung die bisher nicht erfolgte Herabstufung der Bundesstraße 68 im Stadtgebiet Osnabrück, obwohl der Durchgangsverkehr weniger als 2 Prozent ausmacht (Feststellungsentwurf, Unterlage 22.1 https://uvp.niedersachsen.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-ni/A8CA84E5-5145-4AA7-BF9A-350C34FBE48C/A33_Gesamte_Auslegungsunterlagen.zip) und die tatsächliche Verkehrsbedeutung grundsätzlich Vorrang vor der Zweckbestimmung genießt (www.bundestag.de/resource/blob/691742/f e875848d3c009d8c582a3a6b44442f5/WD-5-031-20-pdf-data.pdf)?