Helmpflicht für Mofafahrer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung müssen nach § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrer von Mofas, die lediglich eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen, einen Helm tragen, wie er auch bei Motorrädern vorgeschrieben ist, wenn Fahrradfahrer und Fahrer von Rädern mit Hilfsmotor einer solchen Helmpflicht nicht unterliegen, und ist eine Änderung beabsichtigt (Entscheidung bitte begründen)?