Heilmittelversorgung von Versicherten mit langfristigem Behandlungsbedarf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Auffassung, § 8a der Heilmittel-Richtlinie dahingehend zu ergänzen, dass bei, in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sowie Medizinischen Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) erteilten, Verordnungen für eine langfristige Heilmittelversorgung grundsätzlich vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auszugehen ist und daher ein Antrags- und Genehmigungsverfahren nicht stattfinden muss?