Hebammengesetz (G-SIG: 00020512)
<b>Bezug:</b> Siehe gleicher Gesetzentwurf I12 Siehe auch I07 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Ausbildung von 2 auf 3 Jahre, Öffnung des Hebammenberufes auch für männliche Bewerber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Reichsversicherungsordnung/Änderung des § 166, Abs. 1 Nr. 4 und des § 475d der Reichsversicherungsordnung betr. die Tätigkeit der freiberuflich tätigen Hebamme * Angestelltenversicherungsgesetz/ Änderung des § 2, Abs. 1, Nr. 5 und des § 127, Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes betr. die Hebammen mit Niederlassungserlaubnis * Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Einführung des § 48c in das AnVNG betr. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 2, Abs. 2, Nr. 6 des 4. Buches Sozialgesetzbuch betr. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis