Havarie des Containerschiffs "MSC Flaminia"
Scheitern der europäischen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der neuen EU-Gesetzgebung zur Sicherheit im Seeverkehr, Ablehnung des Anlaufens eines Hafens durch das havarierte Schiff durch die Havariestellen Englands und der Niederlande sowie der Europäischen Maritimen Sicherheitsbehörde, Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation, Sicherheit der Bewohner sowie der Umwelt bei Untersuchung und Teilentladung vor Helgoland, Gefahrstoffe und Gefahrgutklassifizierungen des Inhalts der Ladungsbehälter, Beseitigungskosten der Havarie, Sheltered Areas und Nothäfen in Europa<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)